Internet ausgefallen?

Dann nix wie los und Schadensersatz fordern.
Der BGH hat in dem Urteil allerdings an die Vorinstanz zurücküberwiesen, um die Höhe festzulegen. Diese wird aber erfahrungsgemäß und wahrscheinlich so gering ausfallen, dass wieder kein Mensch aus falscher Bequemlichkeit etwas machen wird.

Und ich sach…
….die einzige Sprache, die ALLE verstehen ist GELD!
Also – auch wenn es sich nur um „Bagatellfälle“ handeln könnte, Rechnung kürzen…basta! Da kommt dann auch der coolste Provider aus’m Quark…