Hartz IV – Kosten der Unterkunft unangemessen?

SOFORT,
d.h. Heute, spätestens am 15.05.2012, einen Überprüfungsantrag stellen!

Dies betrifft alle Bezieher von ALG II bei denen die Jobcenter die Kosten der Unterkunft als unangemessen erachtet haben.

Näheres hier.