SOFORT,
d.h. Heute, spätestens am 15.05.2012, einen Überprüfungsantrag stellen!
Dies betrifft alle Bezieher von ALG II bei denen die Jobcenter die Kosten der Unterkunft als unangemessen erachtet haben.
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Dies betrifft alle Bezieher von ALG II bei denen die Jobcenter die Kosten der Unterkunft als unangemessen erachtet haben.