Anwalts Liebling und die SPD

Nun ist dieses „Ich-kassiere-als-Puffbesitzer-vom-Taxifahrer-Geld-weil-er-mir-Kunden-bringt-Gesetz“ vom Bundesrat abgenickt worden. Also das sogenannte „Leistungsschutzrecht„.

Da kann dieser Großverdiener-Genosse, also Fettnäpfchen-Peer im Nachhinein schönreden was er will: Fakt ist nun einmal mehr, dass diese verkommene Volksverräterpartei (allen voran die in NRW) es ermöglicht hat, ein offensichtlich gekauftes Gesetz im Bundesrat durchzuwinken.

Wer profitiert nun eigentlich davon?
Nun, zunächst einmal distanzierten sich einige Verlage ja schon von vornherein und andere (so z.B. Heise und Spiegel-Online) verzichten mehr oder weniger auf die Regelungen des neuen Gesetzes.

Wer zum Henker braucht das also?
Weniger wohl die Verlage, als das Heer der am Hartz IV-Tropf hängenden Anwaltsscharen in Deutschland. Denn der Gesetzgeber hat hiermit wieder einmal seine Unfähigkeit bewiesen ein klares Gesetz zu formulieren.
Ich weiß nicht wofür diese Referenten eigentlich unser Geld bekommen.
Es wird also so lange Abmahnungen hageln bis Gerichte das Gesetz einigermaßen gerade und verständlich gebogen haben.
Für was bezahlen wir dann unseren Gesetzgeber eigentlich so fürstlich?

Es gibt Anwälte, die sich sogar beim Gesetzgeber für diese Arbeitsbeschaffungsmaßnahme ausdrücklich bedanken.
In ironischer Form versteht sich. Und Dank an Herrn RA Siebert!