Hartz IV erneut verfassungswidrig?

Das Sozialgericht Berlin hat mit heutigem Beschluß (AZ: 55 AS 9238/12), bemerkenswerterweise bisher als erstes und einziges Sozialgericht in Deutschland, entschieden, daß der derzeitige Hartz IV-Regelsatz gegen die bundesdeutsche Verfassung verstößt und eine „Verletzung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum“ vorliegt.

Das Verfahren wurde ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht zur endgültigen Entscheidung angerufen. Nähere Infos auch hier.

Dann schaun wir also einmal, ob der Einheitspartei von CDU, FDP und SPD dieses seit Anfang 2011 umgesetzte Armutsgesetz erneut um die Ohren gehauen wird.