Unfallhartz

320px-Japanese_car_accidentStell Dir vor, Du hast mit Deinem Automobil einen nicht selbst verschuldeten Unfall. Nach den vielen vergossenen Tränen nimmst Du nun aber für die Zeit der Reparatur keinen Ersatzwagen, sondern ziehst den Schadensersatz in Euronencash als Nutzungsentschädigung vor. Dieses Geld wird Dir afaik von keinem Finanzamt als Einkommen angerechnet.

Nicht so jedoch bei Hartz IV!

Denn hier ticken die Richteruhren anders. Allerdings hat der Dämlack von eierlosem Arbeitslosengeld II-Empfänger (sogenannter Hartzer, mit t), oder sein gleichfalls behinderter Anwalt, die Klage ja zurückgezogen, so dass in diesem Fall eine höchstrichterliche Rechtsprechung zunächst nicht mehr möglich ist. Denn das BVerwG sah das nämlich ja schon einmal etwas anders.

Ähnlich verhält es sich imho mit den Einkommensteuererstattungen. Allerdings hat hier das höchste Gericht ja bereits zu Ungunsten der ALG II-Bezieher entschieden.

Und wieder einmal bewahrheitet sich meine Aussage.
Du darfst in dieser „demokratischen“ Republik drei Dinge nienich werden:
Alt, krank oder arbeitslos.
Dann bisse nämmich der Gearschte, nicht mehr „produktiv“ am Geldvermehrungsschwachsinn beteiligt, und deshalb wird dir nicht nur der letzte Rest Menschenwürde, sondern auch noch dein mühsam erarbeitetes und eventuell gespartes Geld und/oder Vermögen wieder abgenommen.


Bild: by Shuets Udono (http://www.flickr.com/photos/udono/408633225/)
        [CC-BY-SA-2.0], via Wikimedia Commons