Unfallhartz

320px-Japanese_car_accidentStell Dir vor, Du hast mit Deinem Automobil einen nicht selbst verschuldeten Unfall. Nach den vielen vergossenen Tränen nimmst Du nun aber für die Zeit der Reparatur keinen Ersatzwagen, sondern ziehst den Schadensersatz in Euronencash als Nutzungsentschädigung vor. Dieses Geld wird Dir afaik von keinem Finanzamt als Einkommen angerechnet.

Nicht so jedoch bei Hartz IV!

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Praxiseintrittsgebühr

Die Krankenkassen haben Einnahmeüberschüsse in Höhe von ca. 20 Mrd. Euro. Da werden nun aber sofort sämtliche Finanz-Geier wach und streiten sich um Geld, das eigentlich den Versicherten gehört.

Der sicherlich vorwahlkampfbetonte, aber dennoch nicht so ganz falsche Vorschlag der FDP, den Eintritt..äh…die Praxisgebühr abzuschaffen, ist dann auch ganz schnell von Regierungssprecher Seibert abgesemmelt worden. Ohne nachzudenken, versteht sich.

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