Stell Dir vor, Du hast mit Deinem Automobil einen nicht selbst verschuldeten Unfall. Nach den vielen vergossenen Tränen nimmst Du nun aber für die Zeit der Reparatur keinen Ersatzwagen, sondern ziehst den Schadensersatz in Euronencash als Nutzungsentschädigung vor. Dieses Geld wird Dir afaik von keinem Finanzamt als Einkommen angerechnet.
Nicht so jedoch bei Hartz IV!